Rechtstracker.at
Entscheidung 8 Ob 64/19y×

Entscheidung 8 Ob 64/19y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005849 Rechtssatz 25.04.1974Zivilrecht
Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden.
RS0007037 Rechtssatz 18.11.1970Zivilrecht
Hat das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückgewiesen, ist es dem OGH verwehrt, anlässlich der Entscheidung über diesen - seiner Ansicht nach verfehlten - Zurückweisungsbeschlusses gleich in der Sache selbst zu erkennen, wenn dadurch der Instanze …
RS0044269 Rechtssatz 22.02.1983Zivilrecht
Die Bestimmung des § 528 Abs 1 ZPO gilt nicht nur für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, mit dem dieses über ein Rechtsmittel an die zweite Instanz meritorisch abspricht, sondern für jede Art von Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, also a …
RS0044501 Rechtssatz 28.06.1990Zivilrecht
Ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs zurückgewiesen wurde, ist nur wegen einer erheblichen Rechtsfrage und nur dann anfechtbar, wenn der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling übersteigt.
RS0056514 Rechtssatz 16.10.1984Zivilrecht
Ein Antrag einer Partei auf Befassung des VfGH ist zurückzuweisen, da den Parteien ein diesbezügliches Antragsrecht nicht zukommt (hier: Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG - Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 44 Abs 2 und …
RS0058452 Rechtssatz 09.05.1995Zivilrecht
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Partei nicht befugt zu begehren, dass der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein solcher Antrag ist daher zurückzuweisen. Das gle …
RS0088931 Rechtssatz 20.03.1984Zivilrecht
Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
RS0101971 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Voraussetzung für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses (= Rekurses an den OGH, gleichgültig, ob die Entscheidung des Rekursgerichtes materieller oder formeller Natur war, EFSlg 64175 mit weiteren Nachweisen) ist aber nach § 528 Abs 1 ZPO, dass die Entsche …