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Entscheidung 8 Ob 76/20i×

Entscheidung 8 Ob 76/20i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010942 Rechtssatz 19.03.1974Zivilrecht
Bei einer Barkaution ist das "pignus irregulare" der Regelfall.
RS0011282 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Das pignus irregulare (Barkaution) gibt dem Kautionsnehmer das Recht, künftig entstehende Ersatzforderungen mit dem Rückforderungsanspruch des Kautionsgebers zu kompensieren. Das Kompensationsrecht besteht grundsätzlich so lange, bis das Verhältnis zwischen …
RS0021133 Rechtssatz 08.07.1959Zivilrecht
Der Erwerber der Liegenschaft tritt in den mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrag ein, wobei das nicht verbücherte Bestandverhältnis ohne Rücksicht auf andere Vertragsbestimmungen in ein solches von unbestimmter Dauer mit gesetzlicher Kündigungsfri …
RS0104141 Rechtssatz 17.11.1993Zivilrecht
Mit der Einverleibung seines Eigentumsrechts übernimmt der Erwerber gemäß § 1120 ABGB (beziehungsweise § 2 Abs 1 MRG) die bestehenden Bestandverträge kraft Gesetzes, sodass dann zur Wirksamkeit des Vertragseintritts die Zustimmung des Bestandnehmers nicht m …
RS0105725 Rechtssatz 31.10.1996Zivilrecht
Der Erwerber der Bestandsache tritt mit deren Übergabe in das an ihr bestehende, durch Rechtsbesitz geschützte Bestandverhältnis ex lege ein. § 1121 ABGB dehnt die Vorschrift des § 1120 auf den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren aus; für unverbüchert …
RS0133508 Rechtssatz 18.12.2020Zivilrecht
Die Bestimmungen der §§ 1120, 1121 ABGB und §§ 1358, 1422 ABGB (analog) tragen den auf Herausgabe der Barkautionen gerichteten Anspruch des Erwerbers einer Liegenschaft gegenüber dem ehemaligen Liegenschaftseigentümer nicht.