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Entscheidung 8 ObA 62/13w×

Entscheidung 8 ObA 62/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028543 Rechtssatz 31.08.1988Zivilrecht
Eine Kündigung nach dem VBG ist vom Arbeitgeber unverzüglich auszusprechen, nachdem ihm der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Ein nicht durch die Einschaltung vom zum Arbeitnehmerschutz berufenen Organen der Personalvertretung veranlasstes Zuwarten von …
RS0028839 Rechtssatz 02.03.1976Zivilrecht
Ist eine Entlassung unberechtigt, scheidet eine Konversion in eine Kündigung aus, so kann der Dienstnehmer dennoch von der Geltendmachung des zu seinen Gunsten eingeräumten Bestandschutzes Abstand nehmen und die für den Fall der (ungerechtfertigten) Beendig …
RS0029273 Rechtssatz 10.11.1959Zivilrecht
Der Dienstgeber ist gehalten, von seinem Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust desselben unverzüglich nach Kenntnisnahme des die Kündigung rechtfertigenden Sachverhalt durch die für den Ausspruch der Kündigung zuständigen Organe Gebrauch zu machen (vgl Arb …
RS0101989 Rechtssatz 29.02.1996Zivilrecht
Der Arbeitnehmer hat im Falle einer unwirksamen Auflösung bei bestehendem besonderen Kündigungsschutz und Entlassungsschutz das Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und der Forderung einer Kündigungsentschädigung bei rechtsw …
RS0129356 Rechtssatz 27.02.2014Zivilrecht
Der Entfall des Abfertigungsanspruchs setzt ein Verschulden des Vertragsbediensteten an der berechtigten Kündigung oder Entlassung voraus. Ist die Kündigung oder Entlassung wegen Verfristung letztlich nicht berechtigt, ist der Ausschlusstatbestand somit nic …