Rechtstracker.at
Entscheidung 8 ObA 87/13x×

Entscheidung 8 ObA 87/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028072 Rechtssatz 16.09.1971Zivilrecht; Strafrecht
Selbstkontrahieren ist grundsätzlich zulässig und steht insbesondere auch dem Geschäftsführer einer GmbH zu.
RS0028129 Rechtssatz 14.06.1950Zivilrecht
Selbstkontrahieren des Vertreters ist nur dann zulässig, wenn es der Machtgeber gestattet hat beziehungsweise nachträglich genehmigt, oder wenn jede Gefährdung des Machtgebers ausgeschlossen ist.
RS0029341 Rechtssatz 07.02.1978Zivilrecht
Bei Angestellten mit einer größeren Vertrauensstellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten (Ärztebesucherin).
RS0029547 Rechtssatz 10.05.1983Zivilrecht
Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten d …
RS0059772 Rechtssatz 12.05.1992Zivilrecht
Die Zustimmung oder Genehmigung zu einem Insich - Geschäft kann nicht wieder vom Vertreter erteilt werden; geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, dann müssen vielmehr - ungeachtet der sonstigen Regelungen der Vertretun …
RS0103201 Rechtssatz 10.07.1996Zivilrecht
Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Fehlverhalten eines Angestellten bei Anlegung eines objektiven Maßstabes geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers soweit zu erschüttern, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumut …
RS0106298 Rechtssatz 14.11.1996Zivilrecht
Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor. (Streitwert neunu …