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Entscheidung 9 Ob 1/18i×

Entscheidung 9 Ob 1/18i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010449 Rechtssatz 08.09.1964Zivilrecht
Der neben dem Unterlassungsanspruch bestehende Anspruch auf Ersatz des Schadens ist als Ausgleichsanspruch anzusehen und wird daher ohne Rücksicht auf Verschulden gewährt. (SZ 11/233, 25/67)
RS0010519 Rechtssatz 07.11.1956Zivilrecht
Nicht nur der Eigentümer des Nachbargrundstückes haftet für den durch Immissionen der im § 364 ABGB umschriebenen Art verursachten Schaden, sondern jeder, der die Beeinträchtigung durch eine - wenn auch behördlich genehmigte - Anlage herbeiführt (JBl 1933,5 …
RS0010654 Rechtssatz 17.01.1964Zivilrecht
Wer nicht Eigentümer des Grundstückes ist, von dem die Immission ausgeht, und mit dessen Eigentümer nicht in einem auf die Benützung des Grundstückes für eigene Zwecke abzielenden Rechtsverhältnis steht, ist nicht "Nachbar".
RS0010668 Rechtssatz 09.11.1983Zivilrecht
Eine § 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, …
RS0106324 Rechtssatz 03.10.1996Zivilrecht
§ 364a ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden.
RS0126490 Rechtssatz 09.11.2010Zivilrecht
Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ‑ im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ‑ nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Ar …