Rechtssatz RS0126490
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126490
Entscheidungsdatum
27.06.2018
Rechtssatz
Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ‑ im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ‑ nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.Ein Ausgleichsanspruch nach Paragraph 364 a, ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ‑ im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ‑ nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 89/10g
Entscheidungstext OGH 09.11.2010 4 Ob 89/10g
Veröff: SZ 2010/141
- 7 Ob 113/16t
Entscheidungstext OGH 06.07.2016 7 Ob 113/16t
Auch
- 9 Ob 1/18i
Entscheidungstext OGH 21.03.2018 9 Ob 1/18i
- 3 Ob 114/18p
Entscheidungstext OGH 27.06.2018 3 Ob 114/18p
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126490
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2018
Dokumentnummer
JJR_20101109_OGH0002_0040OB00089_10G0000_001