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Entscheidung 9 Ob 3/17g×

Entscheidung 9 Ob 3/17g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0058782 Rechtssatz 27.06.1991Zivilrecht
Die auf Grund des § 7 FamRAnglVO erfolgte Anordnung einer zwangsweisen Blutabnahme ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Sie stellt jedoch zweifellos einen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar. Es muß ihre offenbare Notwendigkeit z …
RS0122992 Rechtssatz 19.12.2007Zivilrecht
Der Antrag auf „Vätertausch" nach § 163b ABGB steht dem Kind, auch wenn es vor dem 1.1.2005 geboren ist, zeitlich unbeschränkt offen.
RS0126000 Rechtssatz 13.07.2006Zivilrecht
Personen, die versuchen ihre Abstammung festzustellen, haben ein durch die Konvention geschütztes Interesse, jene Informationen zu erhalten, die unverzichtbar sind, um die Wahrheit bezüglich eines wichtigen Teils ihrer persönlichen Identität aufzudecken. An …
RS0127252 Rechtssatz 13.07.2006Undefined
Das Recht, die eigene Abstammung zu kennen fällt in jedem Fall in den Anwendungsbereich des Begriffs Privatleben, der wichtige Aspekte der persönlichen Identität, wie die Kenntnis der Identität des eigenen Erzeugers, beinhaltet. Jäggi gegen die Schweiz
RS0131464 Rechtssatz 24.03.2017Zivilrecht
Das Verfahren nach § 150 ABGB wird über - unbefristet möglichen - Antrag des Kindes eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens über einen Antrag nach § 150 ABGB ist die Feststellung, dass das Kind vom Antragsgegner abstammt. Die Nichtabstammung des Kindes vom b …
RS0131465 Rechtssatz 24.03.2017Zivilrecht
Die Mitwirkung der Parteien und aller Personen, die nach den Ergebnissen des Verfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, ist erforderlich, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts offenbar notwendig ist.