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Entscheidung 9 Ob 72/25s×

Entscheidung 9 Ob 72/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000205 Rechtssatz 07.01.1954Zivilrecht
Die Exekutionsbewilligung hat sich streng an den Wortlaut des Exekutionstitels zu halten. Lautet der Exekutionstitel daher auf Räumung der im Hause X - Gasse 1 innegehabten Geschäftsräumlichkeiten, so kann - auch wenn es sich um ein Eckhaus handelt - nicht …
RS0000207 Rechtssatz 14.05.1969Zivilrecht
Das Bewilligungsgericht hat die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen. Es hat sich dabei an den Wortlaut des Titels zu halten und kann nur aus diesem selbst schließen, was die Parteien oder das Gericht dabei in Wirklichkeit gemeint haben. Wen …
RS0000534 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Die Beschreibung der geschuldeten Leistung hat zwar, soweit dies ihrer Natur nach möglich ist, so genau wie möglich zu erfolgen, hinlänglich bestimmt ist aber zB die in einem Exekutionstitel enthaltene Verpflichtung zur Vornahme aller zu einem bestimmten Zw …
RS0000892 Rechtssatz 28.06.1977Zivilrecht
Bei der Exekutionsführung auf Grund eines Vergleiches kommt es nicht darauf an, was die Parteien bei Abschluss eines Vergleiches gemeint haben, sondern bloß auf den Wortlaut des Titels.
RS0004742 Rechtssatz 11.03.1953Zivilrecht
Ein Exekutionstitel, der auf "Unterfertigung aller Urkunden, welche zur Erlangung des Gewerberechtes der Rückstellungswerber, wie es der geschädigte Eigentümer bis 1938 besessen habe, erforderlich seien" lautet, ist hinreichend bestimmt. Die betreibende Par …
RS0019927 Rechtssatz 27.05.1964Zivilrecht
§ 1 LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.
RS0020143 Rechtssatz 21.02.1973Zivilrecht
Obwohl § 1054 ABGB für das Kaufobjekt keine Bestimmtheitsanforderungen (wie für den Preis) enthält, fordert die Lehre dessen Bestimmtheit oder doch zumindest Bestimmbarkeit (Ehrenzweig System 2. Auflage II/1, 12, Mayer - Maly in Klang 2. Auflage IV/2 233). …
RS0037242 Rechtssatz 14.02.1951Zivilrecht
Das Vorliegen eines gerichtlichen Vergleiches begründet nicht die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache (SZ 21/124), führt jedoch zur Abweisung der Klage mangels eines Rechtsschutzinteresses.