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Entscheidung 9 Ob 74/14v×

Entscheidung 9 Ob 74/14v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009113 Rechtssatz 07.06.1978Zivilrecht
Die Auffassung, die juristische Person habe für das Verschulden der Personen zu haften, die in ihrer Organisation eine leitende Stellung innehaben und dabei mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis ausgestattet sind (Ostheim in JBl 1978,63) ist weitg …
RS0013961 Rechtssatz 16.01.1985Zivilrecht
Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwächst dem geschützten Dritten aus der Verletzung der dem Schuldner obliegenden Schutz und Sorgfaltspflichten ein eigener Schadenersatzanspruch auf Grund vertraglicher Haftung des Schuldners, doch reicht di …
RS0028925 Rechtssatz 02.04.1952Zivilrecht
Einmaliges Versagen einer sonst tüchtigen Person begründet noch nicht deren Untüchtigkeit. (Es muss ein habitueller Zustand vorliegen.)
RS0034594 Rechtssatz 06.06.1974Zivilrecht
Im Wege objektiver Vertragsauslegung ist für den regelmäßig nicht vorbesprochenen Fall von Störungen aus Anlass von Erfüllungshandlungen anzunehmen, dass die Parteien des (Werkvertrages) Vertrages einander zum Schutz und zur Sorgfalt auch gegenüber jenen dr …
RS0038090 Rechtssatz 07.02.1967Zivilrecht
Zur Ersatzpflicht des Baumeisters für die Beschädigung eines Telephonkabels bei Bauarbeiten (Erdarbeiten).
RS0038135 Rechtssatz 22.02.1972Zivilrecht
Unmittelbare Schadenersatzpflicht des verantwortlichen Bauführers bei schuldhafter Beschädigung von Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung. Die örtliche Lage einer Baustelle im verbauten Ortsgebiet und noch dazu in unmittelbarer Nähe d …
RS0107261 Rechtssatz 10.04.1997Zivilrecht
Aus einem Verhalten des Besorgungsgehilfen ergibt sich dann seine habituelle Untüchtigkeit, wenn es ihm an den für seine Tätigkeit notwendigen Kenntnissen überhaupt fehlt und auch ein auffallender Mangel an Gewissenhaftigkeit vorliegt, der Besorgungsgehilfe …