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Entscheidung 9 ObA 126/15t×

Entscheidung 9 ObA 126/15t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016688 Rechtssatz 23.04.1968Zivilrecht
Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (ebenso schon Arb 6062, 6200).
RS0021541 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht auf eine Information des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über die angebliche Unrichtigkeit einer Entgeltzahlung, zumal diesem ein solcher Umstand im allgemeinen nicht bekannt sein wird.
RS0034487 Rechtssatz 20.04.1994Zivilrecht
Es verstößt wider Treu und Glauben, wenn sich der Dienstgeber auf den im KollV vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung im Sinne des KollV auszufolgen.
RS0034517 Rechtssatz 22.02.1983Zivilrecht
Kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis widersprechen nicht dem § 3 Abs 1 ArbVG, da derartige Verfallsklauseln nicht die Ansprüche selbst, sondern nur ihre Geltendmachung beschränken. Nur da …
RS0051974 Rechtssatz 01.10.1985Zivilrecht
Ein allgemeiner Rechtssatz, dass sich der Arbeitgeber nicht auf die Verfallsklausel aus einem KollV berufen könne, wenn er selbst (mehrfach) gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe, ist dem Gesetz fremd. Der Entscheidung des OGH vom 29.03.19 …
RS0130601 Rechtssatz 29.10.2015Zivilrecht
Diese Bestimmung gilt für wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter in Ausbildung. Schon aus einer systematischen Auslegung des Kollektivvertrags ergibt sich, dass Ärzte in Facharztausbildung dem wissenschaftlichen/künstlerischen Universitätspersonal nach …
RS0130602 Rechtssatz 29.10.2015Zivilrecht
Die „doppelte“ Verfallsbestimmung des § 64 KV unterliegt keinem Sittenwidrigkeitsurteil.