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Entscheidung 9 ObA 77/10d×

Entscheidung 9 ObA 77/10d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022657 Rechtssatz 30.08.1988Zivilrecht
Der verletzte Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch und hat daher nur Anspruch auf Ersatz entgangenen Gesellschaftsgewinnes und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragene …
RS0039938 Rechtssatz 18.09.1991Zivilrecht
Wird durch eine Erklärung des Beklagten kein dieser Erklärung zugrundeliegender Tatsachenkomplex zugestanden, sondern bloß ein rechtliches Element auf dem der Klagsanspruch beruht, für zutreffend erkannt, so liegt darin weder ein (eingeschränktes) Anerkennt …
RS0043870 Rechtssatz 11.04.1973Zivilrecht
Das Rekursgericht hat, wenn der Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ausgeführt wurde, bei Erledigung dieses Rekursgrundes ohne Rücksicht auf die Ausführungen des Rekurses die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses nach jeder Ri …
RS0043903 Rechtssatz 25.10.1973Zivilrecht
Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes hat der OGH nicht nur die aufgeworfene Rechtsfrage, sondern die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht in jeder Richtung zu überprüfen. Dass hiebei praktisch gegen d …
RS0043934 Rechtssatz 05.12.1956Zivilrecht
Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden.
RS0059840 Rechtssatz 11.06.1964Zivilrecht
Auch bei einer EinmanngmbH kann der alleinige Gesellschafter nicht mit einer Forderung der Gesellschaft kompensieren. Der einzige Gesellschafter einer GmbH, der einziger Geschäftsführer ist, kann nicht ohne weiteres mit sich selbst kontrahieren.
RS0108295 Rechtssatz 12.08.1997Zivilrecht
§ 40 ASGG enthält Sonderbestimmungen über die Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz. Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten mangels solcher Sonderbestimmungen die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Für das Ve …
RS0125572 Rechtssatz 15.12.2009Zivilrecht
Der Wirkungsbereich des Betriebsrats ist beschränkt auf den Betrieb, für den er gewählt wurde. In Angelegenheiten einer Arbeitskräfteüberlassung fallen Feststellungsklagen, welche die aufrecht bleibenden arbeitsvertraglichen Beziehungen der überlassenen Arb …