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Entscheidung 9 ObA 96/11z×

Entscheidung 9 ObA 96/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027971 Rechtssatz 16.12.1958Zivilrecht
Auch die im letzten Dienstjahr fällig gewordenen und ausbezahlten "Folge" - Provisionen sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.
RS0028557 Rechtssatz 27.01.1988Zivilrecht
Entgelt im Sinne dieser Bestimmung sind weder künftige betriebliche Pensionsleistungen noch vom Arbeitgeber im Rahmen der Deckung des mit der Pensionszusage übernommenen eigenen Risikos geleistete Versicherungsprämien (oder Zuführungen zu Pensionsrücklage).
RS0058528 Rechtssatz 05.06.1984Zivilrecht
Ob eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers unter den Begriff des "Entgelts" fällt oder aber als Aufwandsentschädigung (oder sonstige mit der Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängende Leistung) anzusehen ist, bestimmt sich jedenfalls nicht nach der für s …
RS0071024 Rechtssatz 27.11.1984Zivilrecht
Der Gesetzgeber will dadurch, dass er einzelnen Bestimmungen - hier: den §§ 6 bis 16 PatG - zugunsten des Arbeitnehmers (einseitig) zwingenden Charakter verleiht, den Arbeitnehmer als den regelmäßig sozial und wirtschaftlich schwächeren Partner des Arbeitsv …
RS0071285 Rechtssatz 27.11.1984Zivilrecht
Zu den Rechten des Arbeitnehmers, die gemäß § 16 PatG auch noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können, gehört nun sicherlich auch der in § 8 Abs 1 PatG normierte Anspruch auf eine "angemessene besondere Vergütung".
RS0076555 Rechtssatz 25.11.1994Zivilrecht
Der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Hier: Die Zuerkennung einer Präm …
RS0076891 Rechtssatz 25.11.1994Zivilrecht
Die Abgeltung für vom Dienstnehmer durchgeführte Verbesserungen bzw Diensterfindungen stellt einen Entgeltanspruch dar, der nicht nach Zeiträumen bemessen wird.
RS0127205 Rechtssatz 29.08.2011Zivilrecht
Auch eine Diensterfindungsvergütung iSd § 8 Abs 2 PatG kann einen abfertigungswirksamen Entgeltbestandteil darstellen.