Rechtssatz RS0000038
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000038
Geschäftszahl
2Ob254/50; 2Ob337/50; 1Ob733/53; 7Ob182/56; 1Ob457/55; 3Ob22/63; 3Ob148/64
Entscheidungsdatum
13.01.1965
Rechtssatz
Der ohne Vorliegen eines Exekutionstitels gefaßte Exekutionsbewilligungsbeschluß ist mit Nichtigkeit behaftet (vgl hiezu ZBL 1928/23 mit Besprechung von Petschek).Der ohne Vorliegen eines Exekutionstitels gefaßte Exekutionsbewilligungsbeschluß ist mit Nichtigkeit behaftet vergleiche hiezu ZBL 1928/23 mit Besprechung von Petschek).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 254/50
Entscheidungstext OGH 22.04.1950 2 Ob 254/50
Veröff: SZ 23/106
- 2 Ob 337/50
Entscheidungstext OGH 31.05.1950 2 Ob 337/50
Beisatz: Abweichend, die Nichtigkeit des ohne Vorliegen eines Exekutionstitels gefaßten Exekutionsbewilligungsbeschlußes nicht aussprechend. (T1)
- 1 Ob 733/53
Entscheidungstext OGH 23.09.1953 1 Ob 733/53
Beisatz: Hat sich jedoch das Bewilligungsgericht bereits anläßlich der Exekutionsbewilligung mit der Frage der Eignung des Titels beschäftigt und diese rechtskräftig bejaht, dann kann im weiteren Verfahren nicht mehr eine Nichtigkeit der Exekutionsführung mangels (geeigneten) Titels eingewendet oder von Amts wegen wahrgenommen werden. (T2)
- 7 Ob 182/56
Entscheidungstext OGH 25.04.1956 7 Ob 182/56
Vgl auch; Beisatz: Mangelhaftigkeit des Titels kann dem Fehlen eines Titels
nicht gleichgehalten werden. (T3)
- 1 Ob 457/55
Entscheidungstext OGH 24.08.1955 1 Ob 457/55
Beisatz: Wird die Exekution irrtümlich ohne Vorhandensein eines Exekutionstitels bewilligt, ist das Verfahren mangelhaft, aber nicht nichtig. (T4); Veröff: SZ 28/184
- 3 Ob 22/63
Entscheidungstext OGH 13.02.1963 3 Ob 22/63
Beisatz: In so einem Fall muß unterstellt werden, daß eine Rechtslage vorliegt, als ob ein Exekutionstitel bestünde. (T5); Veröff: RZ 1963/74
- 3 Ob 148/64
Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 148/64
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000038
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19500422_OGH0002_0020OB00254_5000000_002