Rechtssatz RS0000080
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000080
Entscheidungsdatum
29.08.1990
Rechtssatz
Wurde bereits im Titelverfahren die Rechtswirksamkeit eines zunächst bedingt geschlossenen und dann mit Vorbehalt widerrufenen Vergleiches durch ausdrücklichen Beschluß festgestellt, der in Rechtskraft erwuchs, so kann die mögliche Mangelhaftigkeit des der Exekutionsbewilligung zugrunde liegenden Titels nicht mehr aufgegriffen werden, wenn überdies die Exekution trotz Kenntnis dieses Sachverhaltes rechtskräftig bewilligt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000080
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011
Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_0030OB00049_9000000_001