Rechtssatz RS0000283
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000283
Entscheidungsdatum
02.09.1975
Rechtssatz
1.) Werden in der Kündigung mehrere Ersatzmietgegenstände angeboten, so bleibt dem Gekündigten das Wahlrecht auch erhalten, wenn er keine Einwendungen erhob. 2.) Verzögerung der Wahl bewirkt nur Verzug nicht Erlöschen des Wahlrechtes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000283
Dokumentnummer
JJR_19750902_OGH0002_0030OB00176_7500000_004