Rechtssatz RS0000384
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000384
Entscheidungsdatum
26.05.1954
Rechtssatz
Der Exekutionstitel (Endbeschluß) auf Wiederherstellung des früheren Zustandes umfaßt auch die Ersatzvornahme der Anbringung eines unbeschädigten Schlosses und die Wiederherstellung der beschädigten Türe, wenn im Endbeschluß die Besitzstörung durch gewaltsames Eindringen durch eine versperrte Türe festgestellt und der Verpflichtete zur Wiederherstellung des alten Zustandes verhalten wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000384
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012
Dokumentnummer
JJR_19540526_OGH0002_0010OB00290_5400000_001