Rechtssatz RS0000467
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000467
Entscheidungsdatum
01.06.1983
Rechtssatz
Wurde ein Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, seine in einem Bruchteil seiner Bezüge festgelegten Unterhaltsverpflichtung in einen Titel mit einem fixen Betrag umzuwandeln, rechtskräftig abgewiesen, verstößt eine spätere, auf einen neuen, keine wesentliche nachträgliche Tatbestandsänderung aufzeigenden Antrag zurückgehende Umwandlung gegen die auch über einen ao. Revisionsrekurs wahrzunehmende Rechtskraft des ersten Beschlusses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000467
Dokumentnummer
JJR_19830601_OGH0002_0010OB00640_8300000_001