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Rechtssatz RS0000943×

Rechtssatz RS0000943

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0000943

Geschäftszahl

3Ob100/87

Entscheidungsdatum

11.11.1987

Rechtssatz

Wurde im Exekutionstitel die Abgabe von Arzneimitteln verboten, deren Abgabe Apotheken vorbehalten ist (wobei im Titel beispielsweise ein auch für Apotheken nicht zugelassenes Arzneimittel angeführt war), so stellt auch der Verkauf von Arzneispezialitäten, die bisher nicht im Sinne des Paragraph 11, Absatz eins, AMG zugelassen sind (und daher auch von Apotheken nicht verkauft werden dürfen), einen Verstoß gegen den Exekutionstitel dar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 100/87
    Entscheidungstext OGH 11.11.1987 3 Ob 100/87
    WBl 1988,123

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000943

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011

Dokumentnummer

JJR_19871111_OGH0002_0030OB00100_8700000_001