Rechtssatz RS0001090
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001090
Geschäftszahl
4Ob586/70; 4Ob622/71
Entscheidungsdatum
19.10.1971
Rechtssatz
Gelingt es dem Vermieter, durch Überreichen eines dem Mieter schon beim Abschluß des Mietvertrages abverlangten und vom Mieter unterschriebenen Kündigungsformulares unter Umgehung der zwingenden Bestimmungen des § 19 Abs 6 und des § 23 MG einen Exekutionstitel zu erwirken, dann kann der Mieter das unwirksame Zustandekommen auch nach Exekutionsbewilligung, geltend machen. Für eine Überprüfung der hier in Betracht kommenden rein materiellrechtlichen Fragen ist im Verfahren über die Erlassung der Aufkündigung kein Platz.Gelingt es dem Vermieter, durch Überreichen eines dem Mieter schon beim Abschluß des Mietvertrages abverlangten und vom Mieter unterschriebenen Kündigungsformulares unter Umgehung der zwingenden Bestimmungen des Paragraph 19, Absatz 6 und des Paragraph 23, MG einen Exekutionstitel zu erwirken, dann kann der Mieter das unwirksame Zustandekommen auch nach Exekutionsbewilligung, geltend machen. Für eine Überprüfung der hier in Betracht kommenden rein materiellrechtlichen Fragen ist im Verfahren über die Erlassung der Aufkündigung kein Platz.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 586/70
Entscheidungstext OGH 13.10.1970 4 Ob 586/70
ImmZ 1971,23 = EvBl 1971/79 S 127 = SZ 43/172 = MietSlg 22437 =
MietSlg 22468 = MietSlg 22677
- 4 Ob 622/71
Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 622/71
nur: Gelingt es dem Vermieter, durch Überreichen eines dem Mieter
schon beim Abschluß des Mietvertrages abverlangten und vom Mieter
unterschriebenen Kündigungsformulares unter Umgehung der zwingenden
Bestimmungen des § 19 Abs 6 und des § 23 MG einen Exekutionstitel zu
erwirken, dann kann der Mieter das unwirksame Zustandekommen auch
nach Exekutionsbewilligung, geltend machen. (T1) = ImmZ 1972,167 =
MietSlg 23476
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001090
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19701013_OGH0002_0040OB00586_7000000_001