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Rechtssatz RS0001143×

Rechtssatz RS0001143

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0001143

Geschäftszahl

1Ob318/57; 3Ob78/86

Entscheidungsdatum

12.11.1986

Rechtssatz

Steht einem Dritten ein Anfechtungsrecht i. S. der AnfO oder der einschlägigen Bestimmungen der KO wider den betreibenden Gläubiger oder wider den Verpflichteten zu, und wird durch die Anfechtung bezweckt, daß ein in Exekution gezogener Gegenstand in die Konkursmasse oder an denjenigen zurückgestellt wird, von welchem der Verpflichtete den Gegenstand infolge der angefochtenen Rechtshandlung erworben hat, so kann die Anfechtungsklage als Widerspruch im Sinne des Paragraph 37, EO angebracht werden, und zwar in der Weise, daß der betreibenden Gläubiger und der Verpflichtete als Streitgenossen geklagt werden oder daß die Anfechtung gegen den betreibenden Gläubiger geltend gemacht wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 318/57
    Entscheidungstext OGH 11.09.1957 1 Ob 318/57
  • 3 Ob 78/86
    Entscheidungstext OGH 12.11.1986 3 Ob 78/86
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0001143

Dokumentnummer

JJR_19570911_OGH0002_0010OB00318_5700000_001