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Rechtssatz RS0001175×

Rechtssatz RS0001175

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0001175

Geschäftszahl

3Ob131/70

Entscheidungsdatum

11.11.1970

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Bundesdenkmalamt beim Landeshauptmann von Wien den Antrag stellte, gegen den Hauseigentümer einen Instandhaltungsauftrag zu erlassen, und daß auf Grund dieses Antrages das Verfahren zur Wiedereröffnung des seinerzeit mit Erlassung eines Räumungs- und Demolierungsauftrages abgeschlossenen baubehördlichen Verfahrens eingeleitet wurde, vermag - so lange dieser Räumungs- und Demolierungsauftrag nicht aufgehoben wurde - der Oppositionsklage der Mieter des Hauses gegen die Räumungsexekution, die der Hauseigentümer gegen sie, gestützt auf eine auf Grund dieses baubehördlichen antrages erlangten gerichtlichen Räumungstitel, führt, nicht zum Erfolg zu verhelfen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 131/70
    Entscheidungstext OGH 11.11.1970 3 Ob 131/70
    MietSlg 22675

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001175

Dokumentnummer

JJR_19701111_OGH0002_0030OB00131_7000000_001