Rechtssatz RS0001349
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001349
Geschäftszahl
3Ob462/52; 3Ob115/04i
Entscheidungsdatum
21.07.2004
Rechtssatz
Gegen die Exekution auf Grund eines Teilurteiles kann nicht eine Klage nach § 35 EO wegen einer Gegenforderung, die bereits im Titelprozeß eingewendet wurde und zur Fällung dieses Teilurteiles führte, eingebracht werden.Gegen die Exekution auf Grund eines Teilurteiles kann nicht eine Klage nach Paragraph 35, EO wegen einer Gegenforderung, die bereits im Titelprozeß eingewendet wurde und zur Fällung dieses Teilurteiles führte, eingebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001349
Dokumentnummer
JJR_19520813_OGH0002_0030OB00462_5200000_001