Rechtssatz RS0001642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001642
Entscheidungsdatum
22.05.1973
Rechtssatz
Für den Pfändungsschutz nach § 11 LPfG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen (Heller-Berger-Stix 2089). Das Vorliegen der für die Gewährung des Pfändungsschutzes vorausgesetzten Umstände hat der Antragsteller zu beweisen (§ 55 Abs 2 EO), allerdings nicht schon im Einschränkungsantrag, da vor der Entscheidung des Gerichtes eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat (§ 45 Abs 3 EO; Heller-Berger-Stix, 2069).Für den Pfändungsschutz nach Paragraph 11, LPfG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen (Heller-Berger-Stix 2089). Das Vorliegen der für die Gewährung des Pfändungsschutzes vorausgesetzten Umstände hat der Antragsteller zu beweisen (Paragraph 55, Absatz 2, EO), allerdings nicht schon im Einschränkungsantrag, da vor der Entscheidung des Gerichtes eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat (Paragraph 45, Absatz 3, EO; Heller-Berger-Stix, 2069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001642
Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0030OB00095_7300000_001