Rechtssatz RS0001749
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001749
Geschäftszahl
3Ob17/70 (3Ob18/70)
Entscheidungsdatum
04.03.1970
Rechtssatz
Wurde eine Fahrnisexekutions bewilligt, die auf Anmelden und unter Intervention vollzogen werden soll, und ist die Anmeldung innerhalb eines Monats nicht erfolgt, so besteht dennoch für die verpflichtete Partei weiterhin die Gefahr, daß die Exekution vollzogen wird. Die Aufschiebung kann auch vor dem Vollzug bewilligt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001749
Dokumentnummer
JJR_19700304_OGH0002_0030OB00017_7000000_002