Rechtssatz RS0001835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001835
Geschäftszahl
2Ob290/50; 1Ob535/81
Entscheidungsdatum
08.04.1981
Rechtssatz
Den Einwendungen des Klägers, über dessen Vermögen der Konkurs verhängt wurde, gegen einen Exekutionstitel auf Zahlung des gesetzlichen Unterhaltes kann erst stattgegeben werden, wenn er dartut, daß er keine Tätigkeit auszuüben vermag (Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit), durch welche er seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten nachzukommen imstande ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001835
Dokumentnummer
JJR_19500426_OGH0002_0020OB00290_5000000_001