Rechtssatz RS0001882
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001882
Geschäftszahl
3Ob448/60; 3Ob51/67; 6Ob232/74; 3Ob324/02x; 3Ob116/12y
Entscheidungsdatum
11.07.2012
Rechtssatz
Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.Das Verfahren über eine Klage nach Paragraph 35, EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des Paragraph 234, ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist Paragraph 234, ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil Paragraph 234, ZPO nicht zu den in Paragraph 78, EO angeführten Bestimmungen gehört.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 448/60
Entscheidungstext OGH 25.01.1961 3 Ob 448/60
- 3 Ob 51/67
Entscheidungstext OGH 14.06.1967 3 Ob 51/67
nur: Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das
die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. (T1) Beisatz hier: Klage nach § 37 EO. (T2)
- 6 Ob 232/74
Entscheidungstext OGH 14.11.1974 6 Ob 232/74
nur: Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört. (T3) = EvBl 1975/222 S 492
- 3 Ob 324/02x
Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 324/02x
Auch; Veröff: SZ 2003/41
- 3 Ob 116/12y
Entscheidungstext OGH 11.07.2012 3 Ob 116/12y
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001882
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019
Dokumentnummer
JJR_19610125_OGH0002_0030OB00448_6000000_001