Rechtssatz RS0002084
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002084
Entscheidungsdatum
19.04.1989
Rechtssatz
Bei dem in § 364 Abs 2 ABGB für die Indirekten Immissionen vorgesehenen Sammelbegriff "ähnliche" Einwirkungen kommt es nicht so sehr darauf an, ob sie wie die davor genannten konkreten Einwirkungen ebenfalls physischer Natur und positiver Art sind und mit unwägbaren Stoffen stattfinden, sondern darauf, ob sie in gleicher oder ähnlicher Weise geeignet sind, die Grundstücksnutzung der Nachbarliegenschaft zu beeinträchtigen. ( hier: verstärkter Windbruch wegen Rodung des Deckungsschutzes ).Bei dem in Paragraph 364, Absatz 2, ABGB für die Indirekten Immissionen vorgesehenen Sammelbegriff "ähnliche" Einwirkungen kommt es nicht so sehr darauf an, ob sie wie die davor genannten konkreten Einwirkungen ebenfalls physischer Natur und positiver Art sind und mit unwägbaren Stoffen stattfinden, sondern darauf, ob sie in gleicher oder ähnlicher Weise geeignet sind, die Grundstücksnutzung der Nachbarliegenschaft zu beeinträchtigen. ( hier: verstärkter Windbruch wegen Rodung des Deckungsschutzes ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0002084
Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_0080OB00636_8800000_001