Rechtssatz RS0002089
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002089
Geschäftszahl
3Ob39/79; 3Ob152/12t
Entscheidungsdatum
17.10.2013
Rechtssatz
Das Erfordernis der Zergliederung der Abgabenschuld nach einzelnen Abgaben und nach Jahren ist dahin zu verstehen, daß bei jeder einzelnen Abgabenforderung, die Gegenstand des Rückstandsausweises ist, die Zergliederung in der Weise vorzunehmen ist, daß zum Zweck der Unterscheidung mehrerer gleichartiger Abgabenforderungen und zur genaueren Bestimmung einzelner Abgabenforderungen eine nähere Bezeichnung im Sinne einer zeitlichen Zuordnung der Abgabenforderung zu erfolgen hat.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 39/79
Entscheidungstext OGH 14.03.1979 3 Ob 39/79
- 3 Ob 152/12t
Entscheidungstext OGH 17.10.2013 3 Ob 152/12t
Auch; Veröff: SZ 2012/103
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002089
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015
Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0030OB00039_7900000_001