Rechtssatz RS0002196
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002196
Entscheidungsdatum
20.01.1954
Rechtssatz
Kein Rekursrecht des Gemeinschuldners (eines Kurators) gegen eine § 10 KO widersprechende Exekutionsbewilligung. Kein Anspruch des Masseverwalters auf Kostenersatz, wenn seinem Rekurs gegen eine Exekution auf eine zur Masse gehörige Hyperocha stattgegeben wird.Kein Rekursrecht des Gemeinschuldners (eines Kurators) gegen eine Paragraph 10, KO widersprechende Exekutionsbewilligung. Kein Anspruch des Masseverwalters auf Kostenersatz, wenn seinem Rekurs gegen eine Exekution auf eine zur Masse gehörige Hyperocha stattgegeben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002196
Dokumentnummer
JJR_19540120_OGH0002_0030OB00018_5400000_001