Rechtssatz RS0002199
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002199
Entscheidungsdatum
30.01.1985
Rechtssatz
Wird eine an sich prozeßfremde Partei in ein Verfahren verwickelt, steht ihr ein Rechtsmittelrecht zu. Schon durch die Zustellung einer Exekutionsbewilligung an eine Person wird diese in das Verfahren verwickelt und damit zunächst zur Quasi-Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002199
Dokumentnummer
JJR_19850130_OGH0002_0030OB00014_8500000_001