Rechtssatz RS0002405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002405
Entscheidungsdatum
08.07.1981
Rechtssatz
Da auch nach den österreichischen Verfahrensgesetzen vor der Entscheidung über die eingewendete Gegenforderung gegen den Beklagten ein Exekutionstitel zur Leistung der Klagsforderung geschaffen und zur Hereinbringung dieses Anspruches Exekution geführt werden kann, widerspricht eine gleichartige Vorgangsweise in einem ausländischen Schiedsverfahren, nicht dem ordre public.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0002405
Dokumentnummer
JJR_19810708_OGH0002_0030OB00104_8000000_001