Rechtssatz RS0003124
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003124
Geschäftszahl
3Ob167/78; 3Ob86/79; 3Ob50/82; 7Ob655/85; 3Ob144/07h
Entscheidungsdatum
16.08.2007
Rechtssatz
Das Exekutionsgericht hat weder bei der Ausschreibung der Verteilungstagsatzung noch bei der Verteilungstagsatzung bzw. bei der Fassung des Verteilungsbeschlusses von Amts wegen auf Änderungen des Grundbuchstandes, die erst nach der Anmerkung der Zuschlagserteilung eingetreten sind, Bedacht zu nehmen. Wer aus solchen Änderungen des Buchstandes als Buchberechtigter Ansprüche auf das Meistbot erheben will, muss diese spätestens bei der Verteilungstagsatzung anmelden, widrigens diese gemäß § 210 EO im Verteilungsverfahren unberücksichtigt bleiben müssen.Das Exekutionsgericht hat weder bei der Ausschreibung der Verteilungstagsatzung noch bei der Verteilungstagsatzung bzw. bei der Fassung des Verteilungsbeschlusses von Amts wegen auf Änderungen des Grundbuchstandes, die erst nach der Anmerkung der Zuschlagserteilung eingetreten sind, Bedacht zu nehmen. Wer aus solchen Änderungen des Buchstandes als Buchberechtigter Ansprüche auf das Meistbot erheben will, muss diese spätestens bei der Verteilungstagsatzung anmelden, widrigens diese gemäß Paragraph 210, EO im Verteilungsverfahren unberücksichtigt bleiben müssen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 167/78
Entscheidungstext OGH 28.11.1978 3 Ob 167/78
Veröff: SZ 51/166
- 3 Ob 86/79
Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob 86/79
Auch
- 3 Ob 50/82
Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 50/82
Vgl aber; Beisatz: Trotz § 214 Abs 1 EO sind bei der Verteilung auf Anmelden auch noch Veränderungen im Buchstand bis zur Zeit der Meistbotsverteilungstagsatzung (SZ 7/181) zu beachten. (T1)
- 7 Ob 655/85
Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 655/85
Vgl; Beis wie T1; Veröff: NZ 1987,186
- 3 Ob 144/07h
Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 144/07h
Vgl; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003124
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Dokumentnummer
JJR_19781128_OGH0002_0030OB00167_7800000_001