Rechtssatz RS0003292
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003292
Geschäftszahl
3Ob68/80 (3Ob69/80, 3Ob70/80)
Entscheidungsdatum
30.07.1980
Rechtssatz
Sind also Teilmassen für ideelle Liegenschaftsanteile zu bilden, so werden sie, ausgehend vom dargelegten Gesichtspunkt des für jeden Teil hypothetisch zu ermittelnden Erlöses, nur dann mit dem der Miteigentumsquote entsprechenden Bruchteil des Gesamterlöses anzunehmen sein, wenn es sich um schlichtes Miteigentum handelt, weil sich dieses in der quotenmässigen Beteiligung am Gesamtrecht erschöpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003292
Dokumentnummer
JJR_19800730_OGH0002_0030OB00068_8000000_002