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Rechtssatz RS0003361×

Rechtssatz RS0003361

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003361

Geschäftszahl

6Ob633/85

Entscheidungsdatum

03.10.1985

Rechtssatz

Voraussetzung der Löschung der Pfandrechte und der übrigen bücherlichen Lasten ist, daß der Ersteher diese Rechte nach dem Inhalt der Versteigerungsbedingungen, sei es wegen Barzahlung, sei es weil auf sie kein Meistbot entfällt, nicht übernehmen muß. Die Rechte bleiben demnach solange aufrecht bestehen, bis feststeht, ob sie auch wirklich zu löschen sind; hierüber kann aber erst im Verteilungsbeschluß entschieden werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 633/85
    Entscheidungstext OGH 03.10.1985 6 Ob 633/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0003361

Dokumentnummer

JJR_19851003_OGH0002_0060OB00633_8500000_007