Rechtssatz RS0003398
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003398
Entscheidungsdatum
22.04.1975
Rechtssatz
Zur Ermittlung einer einwandfreien Schätzungsgrundlage eines Superädifikates sind die zwischen dem Grundeigentümer und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsbeziehungen und die sich daraus für den Ersteher ergebende Rechtslage soweit als möglich zu klären. Bleibt die Rechtslage trotz Erhebunge im Einzelfall ungeklärt, ist die Versteigerung zum Bestandwert durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003398
Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0030OB00090_7500000_001