Rechtssatz RS0003546
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003546
Geschäftszahl
3Ob29/72; 3Ob1016/86
Entscheidungsdatum
28.05.1986
Rechtssatz
Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des § 251 Z 6 EO hinaus.Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des Paragraph 251, Ziffer 6, EO hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003546
Dokumentnummer
JJR_19720316_OGH0002_0030OB00029_7200000_002