Rechtssatz RS0003665
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003665
Entscheidungsdatum
10.04.1968
Rechtssatz
Wurde ein Betrieb dauernd stillgelegt, so kann die Zubehörseigenschaft der Maschinen, die früher in dem nunmehr stillgelegten Betrieb verwendet wurden, nicht durch die Annahme aufrecht erhalten werden, diese Maschinen könnten einem andersgearteten Betrieb dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003665
Dokumentnummer
JJR_19680410_OGH0002_0030OB00039_6800000_001