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Rechtssatz RS0003673×

Rechtssatz RS0003673

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003673

Geschäftszahl

3Ob103/84

Entscheidungsdatum

03.10.1984

Rechtssatz

Unter Versendung an einen anderen Ort zum Zwecke des Verkaufs ist jede Versendung von gepfändeten Gegenständen von dem Ort, an dem sie sich befinden, zur Erzielung eines höheren Erlöses zu verstehen, so auch die Versendung an eine gerichtliche Auktionshalle und auch an das Dorotheum. Auch zum freihändigen Verkauf können Gegenstände an einen anderen Ort versendet werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 103/84
    Entscheidungstext OGH 03.10.1984 3 Ob 103/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003673

Dokumentnummer

JJR_19841003_OGH0002_0030OB00103_8400000_001