Rechtssatz RS0003673
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003673
Entscheidungsdatum
03.10.1984
Rechtssatz
Unter Versendung an einen anderen Ort zum Zwecke des Verkaufs ist jede Versendung von gepfändeten Gegenständen von dem Ort, an dem sie sich befinden, zur Erzielung eines höheren Erlöses zu verstehen, so auch die Versendung an eine gerichtliche Auktionshalle und auch an das Dorotheum. Auch zum freihändigen Verkauf können Gegenstände an einen anderen Ort versendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003673
Dokumentnummer
JJR_19841003_OGH0002_0030OB00103_8400000_001