Rechtssatz RS0003693
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003693
Geschäftszahl
3Ob26/92 (3Ob27/92 - 3Ob29/92)
Entscheidungsdatum
26.02.1992
Rechtssatz
Bei der Lastenfreistellung einer von mehreren simultan haftenden Liegenschaften handelt es sich nicht um eine Verwertung des Pfandrechtes, selbst wenn die Einwilligung in die Pfandrechtslöschung entgeltlich erfolgt, etwa gegen Zahlung an den Gläubiger aus dem erlösten Kaufpreis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0003693
Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_0030OB00026_9200000_002