Rechtssatz RS0003738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003738
Geschäftszahl
3Ob356/59; 3Ob63/89
Entscheidungsdatum
28.06.1989
Rechtssatz
Darauf, daß der Bäckereibetrieb - Ertragsstandpunkt aus gesehen - überwiegt, kann es nicht ankommen. Die Widmung für das Unternehmen müßte eine ausschließliche Sache, die Wohnräume daneben an Bedeutung völlig in den Hintergrund treten.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 356/59
Entscheidungstext OGH 06.10.1959 3 Ob 356/59
- 3 Ob 63/89
Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 63/89
nur: Die Widmung für das Unternehmen müßte eine ausschließliche Sache, die Wohnräume daneben an Bedeutung völlig in den Hintergrund treten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0003738
Dokumentnummer
JJR_19591006_OGH0002_0030OB00356_5900000_001