Rechtssatz RS0003745
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003745
Entscheidungsdatum
20.04.1982
Rechtssatz
Zu den aus dem Erlös vorweg zu berichtigenden "Versteigerungs- und Schätzungskosten" gehören nicht nur die Verwahrungskosten für das Fahrzeug, sondern auch die durch das vorangegangene Bergen und Abschleppen der Fahrzeuge entstandenen Auslagen, wenn diese vorangegangenen, im Interesse der Behörde vorgenommenen Bergungsmaßnahmen erst die Beschlagnahme und Verwertung ermöglichten und die Behörde diese Bergungsmaßnahmen nachträglich genehmigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003745
Dokumentnummer
JJR_19820420_OGH0002_0040OB00515_8100000_001