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Rechtssatz RS0003762×

Rechtssatz RS0003762

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003762

Geschäftszahl

3Ob38/79

Entscheidungsdatum

16.01.1980

Rechtssatz

Mit der Genehmigung des Freihandverkaufes entscheidet das Gericht lediglich die Frage, ob dieser von der Norm - Versteigerung - abweichende Verwertungsvorgang durchgeführt werden soll. Der namhaft gemachte Käufer erwirbt durch diese Genehmigung nicht den Anspruch, daß die Pfandgegenstände nur an ihn und nur um den angebotenen Preis verkauft werden. Er tritt nur als Mitbieter auf und erwirbt durch sein Anbot nicht mehr Rechte wie ein Mitbieter.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 38/79
    Entscheidungstext OGH 16.01.1980 3 Ob 38/79
    EvBl 1980/195 S 585 = SZ 53/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003762

Dokumentnummer

JJR_19800116_OGH0002_0030OB00038_7900000_002