Rechtssatz RS0003789
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003789
Entscheidungsdatum
04.07.1983
Rechtssatz
Einverleibte Ausgedinge, wie Reallasten von beschränkter Dauer, die zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten, sind im Grundbuch nicht zu löschen, wohl aber ist die Veränderung anzumerken, daß zu Befriedigung ein Deckungskapital angelegt wurde, dessen Zinsen dem Ersteher zufließen. Damit ist für jedermann im Grundbuch das wahre Rechtsverhältnis ersichtlich, ohne daß der Ersteher ungebührlich beschwert wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003789
Dokumentnummer
JJR_19830112_OGH0002_0030OB00186_8200000_002