Rechtssatz RS0004050
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004050
Entscheidungsdatum
08.04.1992
Rechtssatz
Das Gebot an den Verpflichteten, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, ist in der bloßen Bewilligung der Pfändung nicht enthalten. Die Pfändung setzt vielmehr die Erlassung und Zustellung eines solchen Gebotes voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004050
Dokumentnummer
JJR_19920408_OGH0002_0030OB00128_9100000_002