Rechtssatz RS0004329
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004329
Geschäftszahl
1Ob317/53; 3Ob57/87 (3Ob58/87)
Entscheidungsdatum
17.06.1987
Rechtssatz
Die Übergabe einer Liegenschaft an Mitberechtigte kann nur einheitlich erfolgen. Eine Übergabe nach Bruchteilen ist nicht möglich. Bei Pfändung des Anspruches eines Teilhabers können die Mitberechtigten nicht die Übergabe gemäß einem Räumungstitel an alle Berechtigten verlangen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 317/53
Entscheidungstext OGH 03.06.1953 1 Ob 317/53
JBl 1953,662 = SZ 26/141
- 3 Ob 57/87
Entscheidungstext OGH 17.06.1987 3 Ob 57/87
Auch; nur: Die Übergabe einer Liegenschaft an Mitberechtigte kann nur einheitlich erfolgen. Eine Übergabe nach Bruchteilen ist nicht möglich. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004329
Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0010OB00317_5300000_001