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Rechtssatz RS0004408

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0004408

Geschäftszahl

3Ob2/88

Entscheidungsdatum

13.07.1988

Rechtssatz

Wird das Unternehmen auf Grund der Gewerbeberechtigung eines anderen als des Verpflichteten geführt, kommt sowohl die Zwangsverwaltung als auch die Zwangsverpachtung in Betracht; ist die erforderliche Gewerbeberechtigung überhaupt nicht vorhanden, ist nur die Zwangsverpachtung möglich. In diesem Fall dürfen bei der gemäß Paragraph 340, Absatz 2, EO durchzuführenden Versteigerung allerdings nur solche Personen als Bieter zugelassen werden und es darf nur solchen Personen der Zuschlag erteilt werden, die Inhaber einer entsprechenden Gewerbeberechtigung sind. Dadurch wird zwar möglicherweise der Kreis der Bieter eingeschränkt. Die Interessen des Verpflichteten bleiben aber gewahrt, weil gemäß Paragraph 340, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 275, Absatz 2, EO der Pachtwert des Unternehmens zu schätzen und in den Pachtbedingungen als Ausrufspreis anzugeben ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2/88
    Entscheidungstext OGH 13.07.1988 3 Ob 2/88
    JBl 1988,405

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004408

Dokumentnummer

JJR_19880713_OGH0002_0030OB00002_8800000_002