Rechtssatz RS0004459
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004459
Geschäftszahl
1Ob570/80 (1Ob571/80); 5Ob33/02t; 3Ob14/08t
Entscheidungsdatum
08.05.2008
Rechtssatz
Der Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (§ 568 ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.Der Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (Paragraph 568, ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 570/80
Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 570/80
SZ 53/148
- 5 Ob 33/02t
Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 33/02t
Auch; Beisatz: Hier: § 156 EO. (T1)
- 3 Ob 14/08t
Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 14/08t
Auch; Beisatz: Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass es dem Ersteher versagt wäre, gegen Personen, die das Versteigerungsobjekt völlig titellos benützten, mit Räumungsklage und -exekution vorzugehen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004459
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0010OB00570_8000000_001