Rechtssatz RS0004654
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004654
Entscheidungsdatum
22.05.1973
Rechtssatz
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sicherungsexekution nach § 370 Fall 2 EO (also daß mit einer vollständigen Befriedigung der betriebenen Gesamtforderung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels durch eine Exekution im Inland, insbesondere auf die Gehaltsforderung des Verpflichteten, nicht gerechnet werden könne) ist zu behaupten und zu bescheinigen.Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sicherungsexekution nach Paragraph 370, Fall 2 EO (also daß mit einer vollständigen Befriedigung der betriebenen Gesamtforderung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels durch eine Exekution im Inland, insbesondere auf die Gehaltsforderung des Verpflichteten, nicht gerechnet werden könne) ist zu behaupten und zu bescheinigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004654
Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0030OB00093_7300000_001