Rechtssatz RS0004840
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004840
Entscheidungsdatum
18.01.1977
Rechtssatz
§ 368 Abs 1 EO soll klarstellen, daß durch die Exekutionsführung (und damit auch durch die vorherige Erwirkung eines Exekutionstitels auf Naturalleistung) ein Anspruch auf das Interesse nicht verloren geht.Paragraph 368, Absatz eins, EO soll klarstellen, daß durch die Exekutionsführung (und damit auch durch die vorherige Erwirkung eines Exekutionstitels auf Naturalleistung) ein Anspruch auf das Interesse nicht verloren geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0004840
Dokumentnummer
JJR_19770118_OGH0002_0050OB00910_7600000_001