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Rechtssatz RS0004886

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0004886

Geschäftszahl

4Ob87/91; 1Ob117/09a

Entscheidungsdatum

08.09.2009

Rechtssatz

Ist aus der Formulierung des Sicherungsantrages nicht deutlich erkennbar, daß die Sicherung eines Anspruches außerhalb des schon abhängigen Rechtsstreites angestrebt wird, liegt ein während des Rechtsstreites erhobener Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Klagebegehrens vor, der im Sinne der bisherigen Rechtsprechung abzuweisen ist, wenn er den Rahmen des Klagebegehrens überschreitet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 87/91
    Entscheidungstext OGH 08.10.1991 4 Ob 87/91
  • 1 Ob 117/09a
    Entscheidungstext OGH 08.09.2009 1 Ob 117/09a
    Vgl auch; Beisatz: Der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch hat sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs zu halten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004886

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009

Dokumentnummer

JJR_19911008_OGH0002_0040OB00087_9100000_001